Schutz des Privat­eigentums und
des wirtschaft­lichen Handelns

Ziele:

  • Kompetenzen, Know-how, Arbeitsinstrumente und inner- sowie interkantonale Zusammenarbeit entsprechen den Anforderungen an eine effiziente und wirksame Bekämpfung der Wirtschafts- und Cyberkriminalität.
  • Die Strafverfolgungsbehörden verfügen über adäquate Strukturen und sind personell und materiell in der Lage, bei ausreichendem Tatverdacht Fälle von Bandenkriminalität und Drogenhandel zu verfolgen.
     

Schwerpunkte 1 und 2:

  • (1) Erweiterung der Ermittlungsressourcen bei der Luzerner Polizei und der Staatsanwaltschaft, Verlagerung der Schwerpunkte: Konzentration auf schwerere Delikte und Cyberkriminalität (Organisationsentwicklung Kriminalpolizei).
  • (2) Unterstützung und aktive Beteiligung an den schweizweiten Bestrebungen zur Harmonisierung der Polizeiinformatik (Programm HPI) und zur Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (Programm HIS) mit dem wegweisenden Teilprojekt Justitia 4.0. Diese Programme decken sich mit den kantonalen Zielen für eine vollständige Digitalisierung und die medienbruchfreie Zusammenarbeit zwischen den involvierten Stellen.

Was ist umgesetzt?
Was ist in Arbeit?

 

Effiziente und wirksame Bekämpfung der Wirtschafts- und Cyberkriminalität Botschaft B 22 - Erhöhung der Zahl der Staatsanwältinnen und -anwälte zur Bekämpfung der Cyberkriminalität; Entwurf Änderung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Staatsanwältinnen und -anwälte und der Jugendanwältinnen und -anwälte

 
Adäquate Strukturen der Strafverfolgungsbehörden für die Bekämpfung von Bandenkriminalität und Drogenhandel Organisationsentwicklung 2030

Justiz- und Sicherheits-
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